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Die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Behörde - externes Weisungsrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Staatsanwalt S führt Ermittlungen gegen den CDU-Ministerpräsidenten M wegen des zutreffenden Verdachts der Zuhälterei. Da die Wahl kurz bevorsteht, erteilt ihm CDU-Landesjustizministerin J die Weisung, die Ermittlungen trotz hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Auch als S Bedenken anmeldet, beharrt J auf der Weisung.
Einordnung
Die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Behörde - externes Weisungsrecht
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