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Racial Profiling – (Un-)Zulässigkeit polizeilicher Kontrollen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wartet an einem kriminalitätsbelasteten Bahnhof. Er ist deutscher Staatsbürger und Schwarz. Bundespolizist P fordert ihn auf, den Personalausweis vorzulegen, weil A sich verdächtig verhalte und „dunkler Hautfarbe“ ist. A leistet der Aufforderung Folge, erhebt später aber Klage.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Gegen den vielfach vorbestraften T wird erneut Anklage erhoben. Aus diesem Anlass ordnet die Polizei die Anfertigung von Fingerabdrücken nach § 81b Alt. 2 StPO an. T erhebt Widerspruch, wird aber vor Erlass des Widerspruchsbescheids in derselben Sache rechtskräftig verurteilt.