4,5(55.272 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verbrauch fremder Sache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kettenraucher K ist geizig. In dem verzweifelten Versuch, sein Laster zu befriedigen und dabei aber nicht weiter Geld auszugeben, stiehlt er seinem Freund F unbemerkt eine Packung Zigaretten. Die Zigaretten raucht K innerhalb kürzester Zeit alle weg.
Einordnung
Verbrauch fremder Sache
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 951 BGB
Auf dem Weg zur Uni verliert V unbemerkt ihren ungeschliffenen Diamanten im Wert von €2000. Juwelier J findet ihn und schleift den Stein aufwendig. So hat der Diamant einen Wert von €14.000. Später erkennt V ihren Stein bei J wieder und möchte diesen zurück.
Nichtleistungskondiktion: das äußere Erscheinungsbild einer Sache vom Zuweisungsgehalt des Eigentums nicht erfasst
B besitzt Ferienwohnungen. Um zu zeigen, wie gut sich diese in die idyllische Landschaft einfügen, fotografiert B für die Anzeige von der Straße aus auch die umliegenden Häuser inklusive As Haus. A möchte nicht, dass sein Haus ohne Zustimmung fotografiert wird.