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Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (condictio ob causam finitam), § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das bei der V versicherte Auto des E wird gestohlen. V zahlt daraufhin die fällige Versicherungssumme. Wenig später wird das Auto gefunden und E erlangt es zurück.
Einordnung
Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (condictio ob causam finitam), § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
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Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (Auflösende Bedingung)
M schenkt und übereignet dem gerade 18 Jahre alten S ihr Auto. Sie sagt, dass S es nur dauerhaft behalten dürfe, wenn dieser sein Abitur besteht. Beide wollen nicht, dass die Rücktrittsregeln zur Anwendung kommen. Zwei Monate später fällt S durch das Abitur.

§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB - allgemein zugängliche Sammlung
Student S entwendet aus der Hamburger Kunsthalle das Gemälde „Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich (gilt als bedeutendster Künstler der deutschen Frühromantik).