4,6(43.081 mal geöffnet in Jurafuchs)
Platzverweis, Aufenthaltsverbot und Störerauswahl bei Gegendemonstranten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K, antifaschistisch-linke Aktivistin, will gegen eine Veranstaltung der Partei „die RECHTE“ demonstrieren. Im Vorfeld der Veranstaltung greifen K und ihre linke Gruppierung die Polizei (P) mit Waffen an. P erteilt K einen Platzverweis für das gesamte Stadtgebiet und den ganzen Tag. K akzeptiert das zunächst, möchte aber am nächsten Tag doch noch die Rechtswidrigkeit des Platzverweises feststellen lassen. Sie erhebt daher Klage zum Verwaltungsgericht.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Zustandsstörerhaftung für Tiergefahren auf Grundstück („Eichenprozessionsspinner“)
V ist Verwalterin eines Waldes im Eigentum des Landes L in der Stadt S. Der Wald ist vom Eichenprozessionsspinner (E) befallen, dessen Raupen giftige Brennhaare besitzen, die für Menschen gesundheitsschädlich sind. S gibt V auf, E zu bekämpfen und seine Raupen und Nester zu entfernen.
Anforderungen an das Abhängen von Wahlplakaten („Hängt die Grünen“)
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ (P) hängt im Stadtgebiet der sächsischen Stadt Z grüne Wahlplakate mit der weithin lesbaren Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ auf. Darunter findet sich ein im Vorbeigehen kaum lesbarer Text. Zs Polizeibehörde verfügt gegenüber P, die Plakate im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt abzuhängen.