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Bauplanungsrecht: Sexarbeit im Wohngebiet?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K hat in einem Wohnhaus drei Wohnungen angemietet. K will die Wohnungen wochenweise an selbstständige Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vermieten, die die Wohnung zu festgelegten Öffnungszeiten für ihr Gewerbe nutzen können. Die zuständige Behörde lehnt Ks Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung ab.
Einordnung
Bauplanungsrecht: Sexarbeit im Wohngebiet?
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Fristsetzung: "unverzügliche Nachlieferung"
K bestellt bei V für eine bevorstehende Weihnachtsfeier einen Pullover. Dieser sollte am 12.12. geliefert werden. Sie bezahlt direkt. Als die Ware ausbleibt, fordert K die V zur unverzüglichen Lieferung auf. Da der Pullover auch am 19.12. noch nicht da ist, verlangt K ihr Geld zurück.
Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck
B Bürger der Stadt S beantragt Überlassung des Bürgersaals für eine Veranstaltung der israelkritischen BDS-Kampagne („Boycott, Divestment and Sanctions“) mit dem Titel „Wie sehr schränkt S die Meinungsfreiheit ein?“. Der Bürgersaal wird von einer städtischen Eigengesellschaft (G) verwaltet. S lehnt die Überlassung des Bürgersaals an B ab.