Jurafuchs

4,6(51.519 mal geöffnet in Jurafuchs)

Entfalten unionsrechtliche Vorgaben drittschützende Wirkung? („Thermofenster“)

einfach
schwer72 % lösen richtig
8. Mai 2026
32 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Käufer K kauft bei einem Händler ein Diesel-Kfz der Mercedes AG (M). Später entdeckt K, dass darin eine Software verbaut ist, die in bestimmten Außentemperaturbereichen die Abgasrückführung verringert (sog. Thermofenster). Dies erhöht den Ausstoß von Stickoxiden. K fordert deshalb von M als Herstellerin Schadensersatz.

Einordnung

Noch 2021 sah der BGH als offensichtlich („acte claire“) an, dass die europarechtlichen Vorschriften für Autohersteller nur dem Umweltschutz dienen und darüber hinaus keinen Drittschutz gegenüber den Endverbrauchern vermitteln sollten. Auf Vorlage des LG Regensburg setzte sich nunmehr auch der EuGH mit dieser Frage auseinander. Der konkrete Streit betraf illegale Abschalteinrichtungen, die bei niedrigen Temperaturen die Abgasrückführung verringern bzw. gänzlich ausschalten (sog. „Thermofenster“). Im Ergebnis gelangte der EuGH zum Ergebnis, dass die europarechtlichen Vorgaben zumindest auch Individualschutz entfalten. Selbst wenn die Hersteller insofern nicht vorsätzlich und sittenwidrig (§ 826 BGB) gehandelt haben, kommt nunmehr zumindest ein Schadensersatzanspruch der Käufer gegen die Hersteller wegen Schutzpflichtverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm den europarechtlichen Vorschriften) in Betracht.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle