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Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des öffentlich–rechtlichen Gebots zur Rücksichtnahme bei offenem Pferdestall?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
P betreibt einen nicht genehmigten Pferdestall. Das Verwaltungsgericht hatte Ps Klage auf Baugenehmigung rechtskräftig abgewiesen, da jegliche Pferdehaltung das Rücksichtnahmegebot gegenüber Nachbarhäusern verletze. Vor Gericht war N als Eigentümer des Nachbargrundstücks beigeladen. Plötzliches Wiehern reißt N nachts aus dem Schlaf.
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Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
Eine Leitung des A ist defekt, wodurch fortwährend kohlenwasserstoffhaltige Flüssigkeit auf das Grundstück des Nachbarn N läuft. Das Erdreich des N wird verseucht. Den Defekt hat A nicht zu vertreten. Die Abtragung des Erdreiches ist nur möglich, indem Ns geliebte Julietrosen zerstört werden.