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Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des öffentlich–rechtlichen Gebots zur Rücksichtnahme bei offenem Pferdestall?

einfach
schwer65 % lösen richtig
7. Mai 2026
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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P betreibt einen nicht genehmigten Pferdestall. Das Verwaltungsgericht hatte Ps Klage auf Baugenehmigung rechtskräftig abgewiesen, da jegliche Pferdehaltung das Rücksichtnahmegebot gegenüber Nachbarhäusern verletze. Vor Gericht war N als Eigentümer des Nachbargrundstücks beigeladen. Plötzliches Wiehern reißt N nachts aus dem Schlaf.

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