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Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V vermietet eine Wohnung in Berlin an M für monatlich €600. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass M beim Einzug bestehende Schönheitsreparaturen beheben muss. In § 4 der AGB wird M verpflichtet, die Wohnung beim Auszug fachgerecht zu renovieren, bevor er sie zurückgibt.
Einordnung
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
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