Schönheitsreparaturen: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schönheitsreparaturen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Farbdiktat des Vermieters einer frisch „geweißelten“ Wohnung
V vermietet an M eine schöne weiß gestrichene Mietwohnung in Hamburg-Harvestehude. Per AGB wird vereinbart, dass M die Schönheitsreparaturen in der Regel alle fünf Jahre zu tragen hat und diese in neutralen, deckenden und hellen Farben auszuführen sind.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB: Ersatzansprüche bei Vornahme Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klauseln
V vermietet an M eine Wohnung für monatlich €800. V weiß, dass Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen unwirksam sind. Dennoch vereinbart er per AGB mit M, dass M alle zwei Jahre Schönheitsreparaturen durchführen muss. Nach zwei Jahren lässt der unwissende M die Wohnungswände für €80 streichen. Kurz darauf klärt Jurastudent J den M über die Unwirksamkeit der Klausel auf.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB: starre vs. weiche Fristen
Schönheitsreparaturklauseln in AGB: Mietsache bei Übergabe renovierungsbedürftig
Schönheitsreparaturklauseln in AGB Anfangs- und Endrenovierung
V vermietet eine Wohnung in Berlin an M für monatlich €600. In dem Formularmietvertrag steht in § 3 der AGB, dass M beim Einzug bestehende Schönheitsreparaturen beheben muss. In § 4 der AGB wird M verpflichtet, die Wohnung beim Auszug fachgerecht zu renovieren, bevor er sie zurückgibt.
Schönheitsreparaturklauseln in AGB, Grundsatz
V vermietet eine frisch renovierte Wohnung an M für monatlich €500. Laut AGB des Formularmietvertrages trägt M die laufenden erforderlichen Schönheitsreparaturen. Als M 15 Jahre später kündigt und ausziehen möchte, verlangt V die Übergabe einer frisch gestrichenen Wohnung.
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