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Bsp. 1: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Studentin S leiht ihrer Freundin F ein seltenes Videospiel. Weil F aber dringend Geld braucht, veräußert sie das Videospiel für €120 an die gutgläubige E. S fragt sich, ob sie das Videospiel oder zumindest die €120 herausverlangen kann.
Einordnung
Bsp. 1: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
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Bsp 2: Keine wirksame Verfügung im Fall des § 935 BGB
Studentin S ist neidisch auf ihre Freundin F. F hat das allerneueste Videospiel, welches überall ausverkauft ist und gibt auch damit an. S stiehlt F das Videospiel. Schnell merkt S aber, dass ihr das Spiel keinen Spaß macht und verkauft es deswegen an die gutgläubige E weiter.
Bsp 3: Genehmigung, 185 Abs. 2 BGB
Studentin S ist eifersüchtig auf ihre Freundin F. F hat ein neues Videospiel und gibt damit an. S stiehlt F das Videospiel. Schnell merkt S aber, dass ihr das Spiel keinen Spaß macht und verkauft es deswegen an die gutgläubige E weiter. F fordert den Veräußerungserlös von S.