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Vaterschaftsauskunft – Schutz der Intimsphäre durch das APR
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K wuchs bei Pflegeeltern auf. Heute ist er 20 Jahre alt und verlangt vor dem Amtsgericht (AG) von seiner leiblichen Mutter (M) Auskunft über die Identität seines Vaters für etwaige Erbansprüche, aber auch aus persönlichen Gründen. M lehnt die Auskunft ab. Das AG verpflichtete M zur Auskunft.
Einordnung
Vaterschaftsauskunft – Schutz der Intimsphäre durch das APR
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K wuchs als Kind von M und V auf. 1988 erfährt sie, dass V nicht ihr biologischer Vater ist. Nach damaliger Rechtslage kann sie ihre Abstammung nur klären lassen, nachdem sie die eigene Ehelichkeit nach §§ 1593, 1596 Abs. 1, 1598 BGB a.F. erfolgreich angefochten hat.
Anforderungen an staatliches Informationshandeln („Glykol“)
Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) erfährt, dass in Deutschland Weine vertrieben werden, die mit Glykol, einem chemischen Lösungsmittel, versetzt sind. Es veröffentlicht daraufhin eine Liste dieser Weine mit Angaben zum Abfüller.