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Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Staatsanwältin S ermittelt gegen die geständige und nicht vorbestrafte J wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). J hatte die letzte Bahn gerade so erwischt und so kein Ticket gelöst (Preis: 2,10 Euro). Sie hätte ansonsten die Nacht auf einer Parkbank schlafen müssen. Strafantrag ist gestellt.
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Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)
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