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Freiheitsdelikte, §§ 239ff. StGB: 55 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 55 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Freiheitsdelikte, §§ 239ff. StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Konkurrenz zu § 241 StGB

Handballerin U ist mit Schiedsrichterin S unzufrieden. In der Halbzeitpause raunt U der S zu, sie werde S auf dem Heimweg „blind prügeln“, sollte S nicht freundlicher für Us Team pfeifen. Die souveräne S lässt sich nicht einschüchtern und pfeift normal weiter.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit

T will für bessere Radwege demonstrieren. Er meldet deswegen eine „Fahrraddemo” an. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern fährt er die geplante Route entlang, an der auch O wohnt. Aufgrund der vielen Fahrräder kommt O mit seinem Auto 20 Minuten lang nicht aus seiner Einfahrt.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Bedrängende Fahrweise – Bagatelle?

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Zweck-Mittel-Relation bei Drohung mit Strafanzeige (Beispiel 1)

L hat J dabei beobachtet, wie dieser letzte Nacht ein Fahrradschloss geknackt und das Fahrrad gestohlen hat. Er sagt J, er werde ihn für den Diebstahl anzeigen, wenn J diesen Sommer nicht wöchentlich den Rasen in Ls Garten mäht.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung

As Mitbewohner Z hat schon wieder nicht geputzt. A will deswegen aus Rache dafür sorgen, dass Z seine Klausur verpasst. Sie schlägt wiederholt und kräftig auf Z ein und verhindert so, dass er das Haus verlassen kann. Z verpasst die Klausur.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Grundfall: Zweck-Mittel-Relation

Journalist J hat recherchiert, dass Bs Betrieb gegen Umweltvorschriften verstößt. Er droht B, seine Recherche in der Zeitung zu veröffentlichen, sollte B ihm nicht die €5.000 geben, die er J noch schuldet. B zahlt aus Angst vor schlechter Presse.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB – Ausnahme von Regelwirkung?

Polizist T ist sicher, dass O ein Kind entführt hat. T sagt O, er werde ihm körperliche Schmerzen zufügen, sollte O nicht den Aufenthaltsort des Vermissten preisgeben. Daraufhin sagt O, wo sich das Kind befindet.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Entwicklung des Gewaltbegriffs

A will geplante Steuererhöhungen verhindern. Er schlägt Politikerin P kurz vor der Bundestagsabstimmung ins Gesicht, damit sie dem Gesetz nicht zustimmen kann. Vor der Sitzung des Bundesrats setzt sich A auf die Straße, damit die Bundesratsmitglieder nicht zur Sitzung gelangen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen

G hat einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Er bittet seine Freundin R, wahrheitswidrig als Zeugin auszusagen, dass er am Tattag mit ihr im Urlaub war. R sagt zu. Später sagt sie G aber, sie werde nur falsch aussagen, wenn G ihr 70% der Tatbeute überlasse.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Einführungsfall Nötigung

Studentin M hat am Tag der Zivilrechtsklausur ihren „Habersack“ vergessen. Ihr Kommilitone K hat seinen dabei. M sagt K, sie werde ihn krankenhausreif prügeln, sollte er ihr für die Klausur nicht seine Gesetze geben. Völlig verängstigt gibt K der M die Gesetze für die Klausur.

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Tatsächlich geplantes Verbrechen

T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitsgemäß, dass er mitbekommen habe, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der O in der kommenden Woche töten solle.

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§ 241 Abs. 3 StGB Vortäuschungstatbestand

T erklärt seiner Ex-Freundin O wahrheitswidrig, er habe mitbekommen, wie sein Nachbar einen Auftragsmörder beauftragt hat, der sie in der kommenden Woche töten werde. O schenkt Ts Worten Glauben.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Ernstnahme der Ankündigung durch das Opfer

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde ihm „die Kehle durchschneiden“, sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die vonseiten des T ernst gemeinte Äußerung als Spaß hin und entfernt sich sodann.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Bedrohungsopfer

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde Os Freundin "die Kehle durchschneiden", sollte O nicht die Finger von seiner (Ts) Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Grundfall

T lässt dem O gegenüber anklingen, er werde O "die Kehle durchschneiden", sollte dieser nicht die Finger von seiner Freundin lassen. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung des T nach.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Abgrenzung zum Verbrechen

Ehemann T kündigt seiner Frau O an, er werde sie "windelweich" prügeln, sollte das von O für T mitgebrachte Bier beim nächsten Mal wieder lauwarm sein.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Konkurrenzen § 113 Sonderfall

Der Verkehrspolizist O hält den ihm bekannten T an. T fordert O auf, ihn weiterfahren zu lassen. Sollte O dies nicht tun, würde T „pikante“ Fotos, die O beim Besuch eines Bordells zeigen, an Os Vorgesetzten zu schicken. O lässt T sofort passieren.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Entführung durch List

T spiegelt seiner Kollegin O vor, sie zu einem Restaurantbesuch auszuführen. O steigt in Ts Auto ein. T plant, an einem einsamen Waldweg anzuhalten und O derart einzuschüchtern, dass sie ihm ihr Geld aus Angst vor einer Gewaltanwendung seitens T übergibt. T's Plan geht auf.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Sich-bemächtigen

T sperrt die ihm körperlich unterlegene O unter Vorhaltung einer Waffe in den Innenraum seines Fahrzeugs, damit diese ihm aus Angst um ihr Wohl ihr Portmonee übergibt. T´s Plan hat Erfolg. O gibt ihm die Geldbörse durch ein leicht geöffnetes Fenster.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Grundfall Entführungstatbestand

T verbringt O gegen ihren Willen in eine abgelegene Hütte, um diese sodann dazu zu bringen, ihm 5.000 € per Sofortüberweisung zu schicken. O überweist umgehend aus Angst um ihr Wohl.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Konkurrenzen § 253 StGB

T droht dem O an, äußerst pikante Bilder von diesem zu veröffentlichen, sollte er der T nicht €500 bezahlen. O zahlt daraufhin.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)

A ist wegen eines Diebstahls angeklagt. Die hungrige Strafrichterin R eröffnet A in der Verhandlungspause, dass sie A besonders hart bestrafen werde, wenn A der R nicht ihr mitgebrachtes Mittagessen geben würde. Die verängstigte A gibt R ihr Essen.

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Fehlender Nötigungsspezifischer Zusammenhang – Versuch der Nötigung

U schuldet X €200. X sagt U, dass ihm „seine Schläger einen Besuch abstatten”, sollte U nicht umgehend zahlen. U weiß, dass X keine Schlägertruppe kennt, erinnert sich aber durch die Ankündigung des X an die Schulden und begleicht diese.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Zweck–Mittel–Relation bei eigenhändiger Durchsetzung einer Forderung

M ist Mieter und hat seine Heizölrechnung aus dem letzten Jahr noch nicht vollständig beglichen. Vermieterin D dreht M deshalb die Heizung ab, um ihn so zur Zahlung zu bewegen. M hat daraufhin im kalten Winter keine Heizung und kein warmes Wasser. M zahlt die Rechnung.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Verstoß gegen StVO = verwerflich?

T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit 80 km/h fährt. Sie beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die Fahrspur. O ist gezwungen stark abzubremsen. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.

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Gewalt durch Unterlassen

T ist im Rahmen ihres freiwilligen sozialen Jahres allein für die Versorgung des größtenteils bewegungsunfähigen O zuständig. Sie findet die Bezahlung dafür zu gering. T unterlässt es deshalb, O zu versorgen, um ihn zum Unterschreiben eines Schecks zu veranlassen. Mit Erfolg.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Gewalt durch vis compulsiva

T möchte „Breaking Bad“ im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keine Lust auf diese „nervigen Typen“ hat, versteckt sie das Stromkabel des Fernsehers. Aus Wut schlägt T so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Verhältnis Verwerflichkeit zu Rechtfertigungsgründen

O schlägt auf den am Boden liegenden A. Der starke T kommt zur Hilfe und fixiert den O mühelos, sodass A wegrennen kann.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Versperren des Arbeitswegs – rechtmäßiger Streik?

T und andere Arbeiter wollen ihre bedrohten Arbeitsplätze erhalten. Auf dem gewerkschaftlich organisierten Streik versperren sie deshalb die Zufahrt für Autos zum Firmensitz. Sie verhindern so gezielt, dass die nicht streikenden Kollegen ihren Arbeitsplatz aufsuchen können.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Bagatellgrenze

O nimmt T im Straßenverkehr die Vorfahrt. T folgt O wütend und verhindert, dass dieser einparken kann, indem er sein Auto nah an Os Auto stellt und ihn komplett blockiert. Sodann steigt T aus, um O eine Minute lautstark „die allgemein herrschenden Regeln der StVO“ zu erklären.

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Drohung mit einem erlaubten Übel

Kaufhausdetektiv T hält die beim Diebstahl eines Schals erwischte 17-jährige O zum Zwecke einer Strafanzeige fest. T sagt O, er werde sie anzeigen, sollte sie nicht mit ihm schlafen. O fürchtet sich vor strafrechtlichen Konsequenzen und hat deswegen Sex mit T.

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Drohung mit Selbstschädigung

H will verzweifelt auf Menschenrechtsverletzungen in seinem Heimatland aufmerksam machen. Er hält dafür eine Versammlung ab. Als Polizisten die Demo (rechtmäßig) auflösen wollen, kündigt H realisierbar an, er werde sich auf der Stelle selbst verbrennen, sollten sie einschreiten.

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Drohung mit einem Unterlassen

Kaufhausdetektiv T erwischt die 17-Jährige O beim Klauen und zeigt sie an. O bittet T, nicht zur Polizei zu gehen. T sagt, er würde die bereits abgeschickte Anzeige zurücknehmen, wenn O mit ihm schlafe. Falls nicht, werde alles „seinen gewohnten Lauf" nehmen. O schläft mit T.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Empfindlichkeit des Übels

T hat ihr Auto verkehrsordnungswidrig abgestellt. Polizist P will wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Anzeige aufnehmen. T sagt, sie werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, sollte P die Anzeige nicht unterlassen. Eingeschüchtert hört P auf, den Vorfall aufzunehmen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung

O schuldet T €200. T sagt O, dass ihn die stadtbekannte Schlägertruppe besuchen werde, sollte O seine Schulden nicht bald begleichen. In Wahrheit weiß T nicht, wie er an die Schlägertruppe herankommt. O nimmt die Aussage des T ernst und zahlt am nächsten Tag.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn als Gewalt?

Autofahrer T bedrängt die mit 105 km/h auf der Überholspur fahrende O. Über einige Kilometer fährt er unter ständigem Hupen und Blinken bis auf zwei Meter auf, um sie von der Spur zu verdrängen. O wird dadurch nervös und fahrunsicher und fährt unter heftigem Abbremsen nach rechts.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?

Der Fußgänger T „reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Gewalt gegen Dritte (Dreiecksnötigung)

T erteilt dem Blindenführer B einen heftigen Schlag, weswegen B benommen stehen bleibt. Die anwesende sehbehinderte O kann sich ohne ihren Helfer B nicht fortbewegen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Gewalt gegen Sachen

Jurastudent Q will mit seinem Mann für drei Wochen in den Urlaub nach Kanada fliegen. Sein Kommilitone V findet aber, dass Q die Lerngruppe nicht so lange verpassen sollte. V verbrennt deswegen Qs Reisepass. Q kann nicht wie geplant wegfliegen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Stören einer Vorlesung als taugliche Nötigungshandlung?

Der Student T stört den Ablauf der Strafrecht AT Vorlesung wiederholt durch mehrfach lautes Gebrüll. Nachdem der Dozent O den T mehrfach vergeblich zur Unterlassung aufgefordert hat, beendet O - wie von T gewollt - die Einheit frühzeitig.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigungsspezifischer Zusammenhang

T teilt seinem Einbrecherkollegen O mit, dieser solle beim nächsten „Bruch“ dabei sein. T werde sonst Os Bewährungshelfer neue vermeintliche Straftaten des O erzählen. O willigt ein und begeht die Tat mit T, weil O sich ohnehin mit weiteren Einbrüchen etwas dazuverdienen wollte.

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Nötigung als zweiaktiges Delikt

Ts Exfrau F ist die neue Frau von O. T droht O, ihn umzubringen, falls er Ts Kontakt zu F nicht duldet und wirft O beleidigende Aussagen an den Kopf.

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§§ 239 Abs. 3, 22 StGB (versuchte Erfolgsqualifizierung)

T ergreift die 15-jährige O, um sie für mehr als eine Woche festzuhalten und gegen ihren Willen zur Prostitution zu zwingen. O kann aber bereits nach ganz kurzem Kampf fliehen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 2

T fügt der von ihm gefesselten und an ein Heizungsrohr gebundenen O bewusst und gewollt Schnittverletzungen im Gesicht zu. Bei O bleiben entstellende Narben zurück.

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Erfolgsqualifikation Abs. 3 Nr. 1

T schließt seine 15-jährige Tochter O über die zweiwöchigen Herbstferien in ihr Zimmer ein, da er nicht möchte, dass die O mit ihrem Freund verkehrt.

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Nötigungserfolg bei „vis absoluta“

T möchte „Sommerhaus der Stars“ im Fernsehen schauen. Seine Freundin O verfolgt aber gerade die Fußball-EM und will nicht umschalten. Um sein Ziel zu erreichen, drückt T ihr ein mit Chloroform getränktes Tuch aufs Gesicht. O ist betäubt. T schaut seine Sendung.

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(P) Einsperren durch Unterlassen

T verschließt spätabends das Bürogebäude in dem Unwissen, dass der Angestellte O noch Überstunden ableistet. Wenig später ruft O ihn an. T erkennt nun die missliche Lage des O, hilft diesem jedoch nicht.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Das bloße Fesseln der Hände genügt nicht, wenn dabei die Fortbewegungsfreiheit nicht aufgehoben wird

T fixiert mit Panzertape die Hände seiner Schwiegermutter O, damit diese nicht wiederholt das Fernsehprogramm ändert.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – Beeinträchtigung der potenziellen Fortbewegungsmöglichkeit

T schließt seine schlafende Freundin F im Schlafzimmer ein. Als er nach einer Stunde die Tür wieder öffnet, liegt sie noch immer schlafend im Bett. Vom Einschließen hatte sie nichts bemerkt.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung nach § 239 StGB – auf sonstige Weise der Freiheit berauben

T erlaubt seiner 15-jährigen Tochter O, das Haus ausschließlich in Begleitung eines älteren Familienmitglieds zu verlassen.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Vortäuschen, beim Verlassen des Raumes werde das Gebäude in die Luft gesprengt.

Als die Bankangestellte O ihr Büro in der Bank des T pünktlich zum Feierabend verlassen will, erklärt T ihr wahrheitswidrig, dass das Gebäude in die Luft gesprengt wird, sobald sie ihr Büro verlässt. O wähnt sich in Lebensgefahr und bleibt daraufhin im Raum.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Auf sonstige Weise der Freiheit berauben: Festbinden auf einem Stuhl

T bindet seine Freundin F an einem Stuhl in der Küche fest, um sich ungestört der Übertragung des Fußballspiels seiner Lieblingsmannschaft widmen zu können.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines „Vaterunser“

Der von seinen Schülern genervte Lehrer L sperrt diese zu Erziehungszwecken für 15 Sekunden im Klassenraum ein.

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Strafrecht › BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Einsperren: Bewachung der Ausgänge durch Wachposten oder bissige Hunde

Als O nach einem Besuch des Deutschen Spionagemuseums in Berlin das Gebäude verlassen will, versperrt der Sicherheitsmitarbeiter T mit seinem muskulösen Körper den für O einzig erreichbaren Ausgang. O muss notgedrungen im Museum übernachten.