Strafrecht AT: 131 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 131 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht AT für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht AT
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Deliktisches Minus auf Ebene der Tatbestandsmäßigkeit 3 – Das absichtslos handelnde dolose Werkzeug
T hat es auf ein wertvolles Buch des B abgesehen. Er überredet den V, das Buch zu entwenden und an einer bestimmten Stelle zu verstecken. V führt die Tat aus, wobei er keinerlei Interesse an dem Buch hat und es ihm gleichgültig ist, was nach dem Verstecken mit diesem geschieht. Er will den B nur ärgern.
Mittäterschaft durch Unterlassen 2
O ist am Strand. Da er baden möchte, bittet er M2 auf seinen Rucksack samt Geldbörse aufzupassen. M2 willigt ein. Später macht sich M1 an dem Rucksack zu schaffen. M2 will sie erst aufhalten, was ihm auch gelungen wäre. Doch als sie ihn anlächelt, lässt er den Diebstahl der Geldbörse zu.
Nötigungsnotstand - Angemessenheit (§ 34 S.2 StGB)
A zwingt B mit vorgehaltener Pistole, den C in dessen Abstellkammer zu sperren.
Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Obwohl der Jauchegruben-Fall bereits vor über 60 Jahren vom BGH entschieden wurde, zählt er noch heute zu den absolut examensrelevanten Strafrechts-Klassikern. Zu entscheiden hatte der BGH, inwieweit sich ein Täter strafbar macht, der glaubt, sein Opfer bereits durch eine Ersthandlung (z.B. Ersticken) getötet zu haben, wenn das Opfer tatsächlich erst durch eine sich daran anschließende Zweithandlung (z.B. Wurf in eine Jauchegrube) stirbt. Die zentrale Problematik liegt darin, dass der Vorsatz jeweils zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen muss (§§ 8, 16 StGB). Hieran fehlte es bei der Zweithandlung. Indem der BGH den Tod durch die Zweithandlung aber lediglich als unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf der Ersthandlung wertet, kommt er im Ergebnis dennoch zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Tötung.
Anstiftung durch Unterlassen
A arbeitet an einem Filmset. Als Requisite fertigt sie ein Plakat an, auf dem für jeden € 500 ausgelobt werden, der den SUVs in der Nachbarschaft die Reifen zersticht. J nimmt das Poster fälschlicherweise ernst. Noch bevor er zur Tat schreitet, erfährt A davon. Allerdings hält sie ihn nicht zurück und J führt seinen Plan aus.
Kettenanstiftung
A wird in der Uni immer wieder von M gemobbt. Aus Rache will sie M deswegen zusammenschlagen lassen. Selber kennt sie aber niemanden, der so etwas tun würde. A bittet ihre Freundin F eine Person ausfindig zu machen, die die Tat begehen würde. F bringt W dazu, M zu verprügeln.
Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht AT
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Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
M1 bricht in die Privatwohnung des O ein. Dort erbeutet er einen Tresor und bringt ihn nach Hause. Da er nicht in der Lage ist, den Tresor zu öffnen, ruft er M2 an. Dieser kommt hinzu und „flext" den Tresor auf. Dafür bekommt er einen Teil der Beute.

Sukzessive Mittäterschaft zwischen Vollendung und Beendigung
M1 klaut die Geldbörse der O und wird von einem Polizisten verfolgt, der den Diebstahl beobachtet hat. Der zufällig vorbeifahrende M2 erfasst die Situation sofort. Mit seinem Pkw ermöglicht er M1 die Flucht und kassiert dafür die Hälfte der Beute.
Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
M1 schließt O in seinem Keller ein. Später kommt M2 hinzu. Er vereitelt zusammen mit M1 einen Fluchtversuch des O, bewacht die Kellertür und hilft dabei, den Keller ausbruchssicher zu machen. Am nächsten Tag wird O befreit.
Sukzessive Mittäterschaft bei Versuch
M2 sieht zufällig, wie M1 ihren gemeinsamen Feind O würgt. Da O wild um sich schlägt, ruft M1 dem M2 zu: „Halt ihn still!“ Daraufhin packt M2 die Arme des O, so dass es dem M1 gelingt, den O zu erwürgen.
Verbrechensverabredung auch ohne Haupttäter?
Rücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall
T beauftragt den vermeintlichen Killer K (in Wahrheit ein verdeckter Ermittler), Ts Ex-Frau F zu töten. Als sich der Unterhaltsstreit zwischen T und F entschärft, meint T, er könne sich vielleicht doch mit F einigen. K solle mit der Tat warten. Die Anzahlung könne K behalten.
Strafrecht AT: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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