Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB: 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 11 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Beteiligung - seelische Misshandlung
Babysitterin T macht sich einen Spaß daraus, den fünfjährigen O durch Geschichten über Ratten und Spinnen in Angstzustände zu versetzen. Dazu stiftet ihr Freund A sie an.
Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
Pflegerin T kann die kognitiv beeinträchtigte O nicht leiden und will sie am liebsten loswerden. Deshalb sperrt sie O mal wieder ins überhitzte Dachgeschoss des Pflegeheims. O erleidet einen Hitzeschock und eine Panikattacke. Sie will so nicht mehr weiterleben und springt aus dem Dachgeschossfenster in die Tiefe.
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Mutter T sperrt ihre vierjährige Tochter O regelmäßig über längere Zeiträume in den komplett verdunkelten Keller. Infolge der ständigen Dunkelheit und dem Mangel an Sonnenlicht und Vitamin D entwickeln sich Os Augen und Immunsystem nicht altersgemäß. T nahm dies in Kauf.
Nr. 1: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Um seinen Misserfolgen auf der Arbeit Ausdruck zu verleihen, schlägt T seinen sechsjährigen Sohn O regelmäßig ins Gesicht und mit beiden Händen gegen die Ohren. T trifft O so schlimm, dass O sein Gehör verliert. Eine solche Folge hielt T durchaus für möglich.
Nr. 1: Gefahr des Todes
Pflegevater T würgt des Öfteren seinen behinderten Pflegesohn O. Dass O dabei sterben könnte, nimmt T billigend in Kauf. Zuletzt eskaliert es derart, dass O ins Koma fällt. Die Ärzte sind unsicher, ob O die Nacht überleben wird.
Var. 3: Böswilliges Vernachlässigen der Sorgepflicht
Krankenpfleger T neigt zu Sadismus und erfreut sich daran, die kranke bettlägerige Patientin O langsam verhungern zu sehen. Deshalb gibt er ihr entweder kein Essen oder nur sehr wenig. Infolgedessen magert O stark ab und erleidet einen Herzfehler.
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: gefühllose Gesinnung als Voraussetzung der rohen Misshandlung
Der alleinlebende T passt auf seinen Sohn, Säugling O, auf. T behandelt O stets fürsorglich. O beginnt jedoch unaufhörlich zu schreien. Um O nach 30 Minuten endlich zur Ruhe zu bringen, schüttelt T ihn für eine Minute ruckartig. Die dadurch verursachten rotatorischen Kräfte führen zu einer irreparablen Hirnschädigung, die eine Weiterentwicklung der kognitiven Fähigkeiten des Kindes nicht zulässt.
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: Rohe Misshandlung
T ist auf seine achtjährige Tochter O eifersüchtig, die ihm seiner Meinung nach seine Frau wegnimmt. Er hat Freude daran, O zu schlagen, ihr an den Haaren zu reißen und mit trockenem Brot den Mund vollzustopfen. Länger andauernde Schmerzen oder Leiden hat O nicht.
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 1 StGB: Quälen
Ms fünfjähriger Sohn O leidet an Mukoviszidose und bedarf permanenter ärztlicher Behandlung. M und ihrem Partner G, die gemeinsam wohnen, ist Os Behandlungsbedürftigkeit bekannt, sie wirken auf O aber derart ein, dass die Behandlung abgebrochen wird. Notwendige Medikamente händigen sie O nicht aus. Os Zustand verschlechtert sich in den Folgejahren rapide (ständige Kopfschmerzen, Atemnot, stark verschleimte Bronchien).

Var. 1: Quälen
T macht sich einen Spaß daraus, sein fünfjähriges Pflegekind O als Aschenbecher zu benutzen. Er drückt seine Zigaretten ständig und überall auf Os Körper aus. O behält davon Brandwunden und starke Schmerzen zurück.
Einführungsfall: Quälen
T ist Babysitterin des fünfjährigen O. Als sie O übers Wochenende beaufsichtigt, sperrt sie ihn von Freitag auf Samstag in den dunklen Keller ein, um die 2 Staffeln der Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" störungsfrei genießen zu können. O bleibt die Nacht wach und steht Todesängste aus. Dies hatte T billigend in Kauf genommen.
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