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Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts: 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung: Die Personen X und Y unterhalten sich in einer Einfamilienhaussiedlung über die Errichtung eines Hauses zwischen mehreren identischen Häusern.
Öffentliches Recht › Baurecht: Bauplanungsrecht

Fall zum Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung - Jurafuchs

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Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht

R möchte eine Lagerhalle errichten und beantragt eine Baugenehmigung. Das genehmigungspflichtige Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, es fehlen aber gesetzlich vorgeschriebene Rettungswege. Die Behörde erteilt R die Baugenehmigung mit der Auflage, Rettungswege einzurichten.

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Inhalt der Baugenehmigung 1: Bauordnungsrecht

Architekt P, beeinflusst von antiker Baukunst, möchte für ein Museum ein architektonisches Juwel errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung. Beim Blick auf die Bauunterlagen erkennt die Genehmigungsbehörde offenkundige Mängel an Standsicherheit und Brandschutz des geplanten Gebäudes.

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Inhalt der Baugenehmigung

A möchte ein genehmigungspflichtiges Mehrfamilienhaus im Wald am Stadtrand errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung. Die Genehmigungsbehörde hat Zweifel an der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.

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Abwandlung 5: ortsfeste Werbeanlage

Geschäftemacherin G hat einen windigen Werbeauftrag erhalten. Dafür stellt sie an einer viel befahrenen Landstraße in Bayern ein riesiges ortsfestes Werbeschild auf. Die ortsansässige O meint, das ginge doch nicht mit rechten Dingen zu.

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Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt

Faulpelz F hatte nie die Energie aufgebracht, sich um ein Haus auf seinem Grundstück zu kümmern. Ihm kommt die geniale Idee, dass er auch einen Wohnwagen dort aufstellen und einfach dauerhaft darin wohnen kann. Nachbarin N findet das so nicht in Ordnung.

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Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben

Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.

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Abwandlung 2: Genehmigungsfreies Vorhaben

Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 qm) für sein Fahrrad errichten. F's Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.

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Abwandlung 1: kein Bauvorhaben

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Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.

Jurastudentin J hat ein Grundstück geerbt und möchte dort ein Haus errichten. Da sie Jura mit der Lernapp ihres Vertrauens lernt, weiß J, dass das von ihr geplante Haus genehmigungspflichtig ist. Sie beantragt eine Baugenehmigung. Diese wird ihr von der zuständigen Behörde erteilt.

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Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"

Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) hat von Papi zum bestandenen Grundstudium ein Seegrundstück geschenkt bekommen. S will jetzt bauen. Was, ist ihm eigentlich egal. Er beantragt bei der zuständigen Behörde eine "Genehmigung zum Bauen".

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Grundfall: Beschränkung der Baufreiheit

B hat ein Grundstück erworben und möchte ein Haus darauf errichten. Da sie handwerklich sehr geschult ist, kauft sie sich die Baumaterialien und fängt an zu bauen. Nachbarin N hat ihr Jurastudium zwar im zweiten Semester abgebrochen, hat aber Zweifel, ob B einfach so bauen darf.

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Regelungsgegenstand des Baurechts

B plant auf seinem Grundstück ein 5-stöckiges Wohnhaus. Nachbar N ist empört: Das Gebäude halte den nötigen Abstand und Brandschutzvorgaben nicht ein, befinde sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans, verändere den Charakter des Wohngebiets und raube ihm die Sicht.