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Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte: 279 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 279 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten

Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzenzubleiben, entscheidet sich T, dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Unechter Erfüllungsbetrug

A, der einen Felgenhandel betrieb, verkaufte gefälschte Markenfelgen zu einem geringen Preis. Dabei waren die Felgen objektiv das Geld wert. B, der davon ausging, dass es sich um Originalprodukte handle, kaufte einige Felgen, bemerkt den Schwindel jedoch bald.

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Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung sukzessive Beihilfe/Begünstigung

T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Ersatzhehlerei

T entwendet Os goldene Uhr. Danach verkauft T die Uhr an K, der vom Diebstahl nichts weiß, für 300€. Die erhaltenen Geldscheine gibt T dann dem H, der über alles Bescheid weiß.

Illustration zur Dreieckserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

►Dreieckserpressung: Fall-Beispiel und Naheverhältnis liegt vor

T hat rechtswidrig Kontounterlagen erlangt, aus denen hervorgeht, dass Kunden der Bank B Steuerhinterziehung begehen. Er fordert von der Geschäftsführerin O der B € 12.000.000. Anderenfalls veröffentliche er die Unterlagen. O zahlt.

Sicherungserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

►Sicherungserpressung Fallbeispiel mit Lösung

T bricht in das Museum ein und steckt eine wertvolle Münze in seine Tasche. Als er vor dem Gebäude vom Wächter O erwischt wird, droht er diesem mit einem empfindlichen Übel, wenn er ihn nicht gehen ließe. O lässt dies zu.

Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafrecht BT I – Eigentums- und Vermögensdelikte wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Sicherungserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Sicherungserpressung 5

T lässt sich von Taxifahrer O nach Hause bringen. Da sie kein Geld dabei hat, plant sie von vornherein nicht zu zahlen. Wie geplant, überredet sie O zum Anhalten, hält ihm drohend ein Messer vor sein Gesicht und steigt ohne zu zahlen aus.

Sicherungserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Sicherungserpressung 4

T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.

Sicherungserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

►Sicherungserpressung Fallbeispiel mit Lösung

T bricht in das Museum ein und steckt eine wertvolle Münze in seine Tasche. Als er vor dem Gebäude vom Wächter O erwischt wird, droht er diesem mit einem empfindlichen Übel, wenn er ihn nicht gehen ließe. O lässt dies zu.

Illustration zur Dreieckserpressung
Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

►Dreieckserpressung: Fall-Beispiel und Naheverhältnis liegt vor

T hat rechtswidrig Kontounterlagen erlangt, aus denen hervorgeht, dass Kunden der Bank B Steuerhinterziehung begehen. Er fordert von der Geschäftsführerin O der B € 12.000.000. Anderenfalls veröffentliche er die Unterlagen. O zahlt.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?

B hat zwei gestohlene PKW gekauft. Die Polizei ist ihm auf den Fersen. J gestattet B deshalb, die Autos kostenlos in die von J gemietete Garage unterzustellen. J will, dass B die Autos später weiterveräußern kann, was auch passiert. Beide wissen, dass die Autos gestohlen sind.

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Strafrecht › BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht

K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.

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