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BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: 265 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 265 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

KFZ als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

T möchte O eins auswischen. Er spiegelt O vor, Hilfe beim Einparken seines Autos zu brauchen. O stellt sich in die Parkbucht und beginnt T einzulenken. Anstatt zu parken, gibt T jedoch Gas und fährt O an. Durch den Stoß des Anfahrens erleidet O Prellungen und einen Knochenbruch.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Hinterlistiger Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) durch Ausnutzen des Schlafes des Opfers?

Als Ehefrau T eines Nachts aus dem Schlaf erwacht, plagen sie dunkle Gedanken. Sie beschließt spontan, dem bösartigen und ihr körperlich weit überlegenen Ehemann O Leid anzutun. Sie schafft es, dem neben ihr schlafenden O mehrere schmerzhafte Schnittwunden zufügen, bevor dieser aufwacht.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Aufforderung zum Suizid

T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Konkurrenz zwischen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)

T schlitzt O – ohne Tötungsvorsatz – mit einem Küchenmesser den Unterleib auf. T will, dass O keine Kinder mehr bekommen kann. O wird infolge der Messerstiche auch unfruchtbar.

Jurafuchs Illustration: A und B fahren in Autos von dem schwerverletzten Radfahrer R weg, den A gerade überfahren hat.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs

Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Verdeckungsmord durch Unterlassen

A fährt betrunken nach Hause. An einer Kreuzung übersieht A die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin R und fährt sie an. A erkennt, dass R lebensbedrohlich verletzt ist. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen fährt er dennoch weiter. R verstirbt. Hätte A mit seinem Handy den Notarzt gerufen, hätte R überlebt.

Die neuesten Fälle zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?

A schlägt in seiner Wohnung auf seinen verhassten Nachbarn N ein. As Mitbewohner M kommt dazu und entschließt sich, N ebenfalls spüren zu lassen, dass M nichts von ihm hält. A findet das gut. A verlässt den Raum, woraufhin M auf N einschlägt. Später geht M. A kehrt zurück, um weiter auf N einzuprügeln.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung

Z und U streiten sich in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße. In ihrer Wut auf U stößt Z diese auf die Straße. U erleidet dadurch einige Prellungen und bleibt verletzt auf Höhe des Mittelstreifens liegen. Herannahende Autos können ihr knapp ausweichen.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 - Eine das Leben gefährdende Behandlung (Einführungsfall)

K will bei L „Schulden eintreiben“. Er schubst L zu Boden. Dort tritt K ihm wiederholt und stark gegen den Kopf. L muss mit massiven Schädelverletzungen ins Krankenhaus. Er überlebt die Verletzungen nur knapp.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Fahrt auf der Motorhaube - Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Einsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)

T wartet auf einem Parkplatz in seinem Auto. Als er den angreifenden O bemerkt, will T fliehen. Er fährt mit Vollgas davon, wobei er billigend in Kauf nimmt, dass O nicht ausweichen kann und verletzt wird. T erfasst O mit dem Wagen. O erleidet durch den Zusammenstoß eine Hirnblutung.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Verdeckungsmord durch Unterlassen

A fährt betrunken nach Hause. An einer Kreuzung übersieht A die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin R und fährt sie an. A erkennt, dass R lebensbedrohlich verletzt ist. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen fährt er dennoch weiter. R verstirbt. Hätte A mit seinem Handy den Notarzt gerufen, hätte R überlebt.

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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