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Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Grundfall Darlehen

Schuldner Donald (S) steht das Wasser mal wieder bis zum Hals. Um sich bei seinen Gläubigern etwas Zeit zu erkaufen, bittet er seinen Onkel Dagobert (D) um €5000. Widerwillig stimmt D zu. Sie vereinbaren, dass S den Betrag in drei Monaten zurückzahlen soll.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Spezielle Pflicht des Darlehensgebers zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung mit besonderen Regeln für ihre Verletzung (§§ 505a-d)

Herr H hat hohe Spielschulden und nur €1.500 Vermögen. Bank B bietet ihm ohne vorherige Kreditwürdigkeitsprüfung einen Darlehensvertrag über €20.000 mit vierjähriger Laufzeit jährlichem Zins von 1,5% an. H unterzeichnet den Darlehensvertrag, der alle erforderlichen Mindestangaben enthält.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Vorgeschriebene Angaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 EGBGB

Herr H und Bankmitarbeiterin B einigen sich schriftlich über ein Darlehen von €50.000 mit einem jährlichen Zins von 1,5% zur Finanzierung von Hs neuem Auto. Weitere Angaben enthält der Vertrag nicht. B zahlt das Darlehen an H aus.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)

Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Begriff

Bauer B leiht sich von seinem Nachbarn N zehn Liter Dünger und einen Traktor, um sein Feld zu düngen. Sie vereinbaren, dass B dem N eine Woche später zehn Liter Dünger und den Traktor zurückbringt.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Außerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 490 Abs. 2

Unternehmer U hat bei der B-Bank ein Darlehen über €200.000 aufgenommen (Laufzeit 15 Jahre, jährlich 1,5% Zinsen). Das Darlehen ist durch eine Grundschuld an der Immobilie des U besichert. Drei Jahre nach Auszahlung des Darlehens ist U aus finanziellen Gründen gezwungen, die Immobilie zu veräußern. U kündigt B.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489

Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich ändernder Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Pflichten des Darlehensnehmers – Rückzahlungspflicht

Bank B gewährt Unternehmerin U ein zurückzuzahlendes Darlehen über €100.000 zu einem Zinsatz von 2%, der jährlich gezahlt werden muss.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen

Bank B vereinbart mit Unternehmerin U einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von € 100.000. Die Zinsen sollen laut Vertrag 2% betragen und die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach drei Jahren.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Pflichten des Darlehensgebers

Nach § 488 Abs. 1 BGB hat der Darlehensgeber die Pflicht, dem Darlehensnehmer den Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Wie kann er dies tun?

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Zustandekommen + grds. formfrei

Geschäftsführer H fragt bei Bank B an, ob diese ihm einen Kredit über €100.000 für die Finanzierung eines Bürogebäudes gewähren kann. Diese antwortet, dass sie dafür einen Zins für €200 pro Monat verlangt und die Rückzahlung des Darlehens nach zwei Jahren fällig wird. H erklärt sich damit einverstanden.

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Zivilrecht › Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Begriff und Abgrenzung

Anwältin A möchte Kanzleimöbel im Wert von €30.000 kaufen. Da ihr gerade das nötige Geld dafür fehlt, nimmt sie bei der Bank B ein Darlehen auf. B gewährt ihr €30.000. Dafür soll A ihr monatlich €140 Zinsen zahlen. Nach drei Jahren sollen die €30.000 dann zurückgezahlt werden.