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Brandstiftungsdelikte, §§ 306ff. StGB: 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 46 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Brandstiftungsdelikte, §§ 306ff. StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verhinderungshandlung

O hat bei T Schulden. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, vergießt T in der Wohnung der O Benzin und zündet es an. Das Feuer breitet sich zunächst rasch aus, sodass der Holzrahmen Feuer fängt und etliche Möbel verbrennen. T beobachtet das Geschehen und ist der Ansicht, der bereits entstandene Schaden reiche aus, um O zum Einlenken zu bewegen. Deshalb eilt er ins Haus, um eventuell weiterschwelende Brände zu löschen. Dort stellt er fest, dass das Feuer bereits ohne sein Zutun erloschen ist.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Erheblicher Schaden

T verschafft sich Zugang zu Os Wohnung. Den mitgebrachten Spiritus schüttet T über den fest mit dem Boden verbundenen Teppich im Wohnzimmer und entzündet ihn. Weil T ein schlechtes Gewissen bekommt, löscht er den Teppich. Weitere Schäden entstehen nicht. Der Bodenbelag wäre ohnehin der nächsten Renovierung zum Opfer gefallen, befand er sich doch schon seit mehreren Jahrzehnten in der Wohnung.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur

T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

§ 306d Abs. 2 StGB

T ist auf der Landstraße unterwegs. Er sucht im Radio seinen Lieblingssender, um nach dem stressigen Arbeitstag abschalten zu können. Dabei erkennt er zu spät, dass O mit seinem Auto auf der Straße liegen geblieben ist. Bei dem Autounfall fängt das Auto des O Feuer. Durch die austretenden Gase erleidet O Atembeschwerden.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

§ 306d Abs. 1 Var. 3 StGB

Um Frust abzubauen, wirft A eine Brandflasche in ein abgelegenes, herrenloses Haus. Dadurch wird zunächst das obere Stockwerk erheblich beschädigt. In dessen Folge lösen sich Dachziegel, die unweit von dem einsamen Landstreicher L auf den Boden fallen. A ging davon aus, dass sich in dieser Gegend keine Menschen aufhalten. Danach brennt das Haus nieder.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

§ 306d Abs. 1 Var. 2 StGB

A plant für seine Freundin einen romantischen Abend, um ihr Einjähriges zu feiern. Dafür stellt er viele Kerzen im Wohnzimmer auf. Während seiner Abwesenheit fängt die Gardine Feuer und kurz darauf steht das ganze Wohnhaus in Flammen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB

KfZ-Monteur K setzt bei Schweißarbeiten fahrlässig das Auto der B in Brand.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang

Die Feuerwehr erfährt, dass A das Ferienhaus seiner Frau anzünden will. Aus diesem Grund betritt Feuerwehrfrau F das Haus und sieht etwas Zündstoff im Eingangsbereich verteilt, der noch nicht angezündet wurde. Noch bevor F andere Maßnahmen ergreifen kann, wirft A - der nur das leerstehende Feuerwehrauto gesehen hat und einem Einschreiten zuvorkommen will - die Brandflasche ins Haus. F kommt dabei ums Leben.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur und Systematik

T zündet ein Haus an. In den Flammen kommt O, der sich im Haus befindet, zu Tode.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Repräsentant

M und F haben ein Haus, in dem sie gemeinsam wohnen. M hat eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. F setzt das Haus in Brand in der Absicht, M Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. M weiß hiervon nichts. Das Haus brennt ab und M stellt einen Antrag auf Zahlung der Versicherungssumme. Bevor er den Antrag stellt, klärt ihn F über alles auf. Zu einer Auszahlung kommt es jedoch nicht, weil die Polizei F überführt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Versicherungsbetrug

A ist hochverschuldet und sieht den einzigen Ausweg in der Begehung eines Versicherungsbetruges. Zu diesem Zweck zündet er an einem Werktag eine in seinem Eigentum stehende Lagerhalle an. Unmittelbar nachdem er den Schaden bei der Versicherung gemeldet hat, wird A jedoch aufgrund der Ermittlungen der Polizei als Täter überführt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Verdeckungsalternative

T ist allein im Büro. Während ihre Kollegen Pause machen, verfälscht sie Dokumente. Plötzlich kommen Kollegen zurück. Damit diese nichts von der Aktion mitbekommen, zündet sie im Nebenraum Akten an. Das sich ausbreitende Feuer lenkt die Kollegen ab, sodass T die Dokumente unbemerkt bei Seite schaffen kann.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Ermöglichungsalternative

T fordert €40.000 von A. Falls A nicht bezahle, werde er das Haus des A in Brand setzen. A glaubt, es handele sich um einen schlechten Scherz und lehnt entrüstet ab. Als sich A im Urlaub befindet, zündet T das Haus an, um so seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (Nr. 3)

A zündet das Haus des B an. Damit das Haus auch wirklich abbrennt, schaltet er vorher alle Rauchmelder im Haus ab. Bevor sich das Feuer ausbreiten kann, bemerkt B die Flammen und verständigt die Feuerwehr.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (Nr. 3)

A zündet ein Mehrfamilienhaus an. Der Passant P beobachtet das Geschehen zufällig. Um die Löschungsarbeiten der Bewohner zu erschweren, entwendet P den Brandlöscher, der sich im Eingangsbereich des Wohnhauses befindet.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)

A zündet die Villa des B an. Er weiß, dass sich zu dieser Zeit keine Menschen im Haus befinden. Lediglich Putzfrau P kommt gelegentlich, um die Zimmer zu reinigen. A nimmt dabei die Gefährdung der P billigend in Kauf, da er davon ausgeht, dass sie den Brand bemerkt und sich selbst rettet. P betritt die Villa vom Hintereingang und bemerkt nicht, dass der vordere Teil der Villa bereits in Flammen steht. Später kann sie sich nicht mehr vor den Flammen retten und stirbt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur und Systematik

A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Retterschäden 3

T zündet das Gartenhäuschen des A an, in dem sich viele Spielsachen der kleinen Tochter S befinden. Als das Häuschen schon in Flammen steht, rennt S hinein, um ihre Lieblingsspielautos zu retten. Dabei erleidet sie Atembeschwerden und bricht ihre Rettungsaktion ab.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Retterschäden 2

A zündet das Gartenhäuschen des B an. Als das Häuschen schon in Flammen steht, rennt B hinein, um alte Familienfotos zu retten. Dabei erleidet er Atembeschwerden und bricht seine Rettungsaktion ab.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Retterschäden 1

Die radikale Kunstgegnerin A zündet eines Nachts das Museum für Angewandte Kunst in Köln an. Der herbeigerufene Feuerwehrmann F stürmt in das Objekt, um einige Werke mit Wert in Millionenhöhe vor den Flammen zu retten. Dabei kann er mit letzter Mühe einem herabfallenden, brennenden Deckenbalken ausweichen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Vorsatz bezüglich der Gesundheitsschädigung

Um Frust abzubauen, wirft A eine Brandflasche in ein abgelegenes, herrenloses Haus. Dadurch wird zunächst das obere Stockwerk erheblich beschädigt. In dessen Folge lösen sich Dachziegel, die unweit von dem einsamen Landstreicher L auf den Boden fallen. A ging davon aus, dass sich in dieser Gegend keine Menschen aufhalten. Danach brennt das Haus nieder.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang

A möchte sein Haus mittels eines Brandsatzes niederbrennen. Unmittelbar nach Aktivierung explodiert der Brandsatz. Zu diesem Zeitpunkt geht Passant P an dem Haus vorbei. Er wird durch die zerspringende Fensterscheibe verletzt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen

A zündet ein dreigeschossiges Wohnhaus mit acht Mietparteien an. Sieben Menschen erleiden eine leichte Rauchvergiftung.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen

A zündet sein Wohnhaus in der irrigen Annahme an, dass sich Mieter B im Urlaub befinde. B ist in der dritten Etage vom Fluchtweg abgeschnitten und springt in Panik aus dem Fenster. Durch den Aufprall wird B so schwer verletzt, dass er für den Rest seines Lebens ab der Hüfte querschnittsgelähmt bleibt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur und Systematik

A zündet das Wohnhaus des B an. Dabei nimmt er fälschlicherweise an, B sei im Urlaub. B erleidet erhebliche Verbrennungen an seinen Beinen, die einen langwierigen Heilungsprozess (vier Monate) nach sich ziehen. Während dieser Zeit ist B arbeitsunfähig.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gefahr einer Gesundheitsschädigung

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gefahr der Gesundheitsschädigung für einen „anderen“ Menschen

A will sein Ferienhaus in Brand setzen. Er weiht seinen Freund F in alles ein. F verteilt Benzin im Haus. Sobald F sich in Sicherheit gebracht hat, wirft A von außen eine brennende Fackel in das Haus, welches sofort in Flammen steht. F bemerkt, dass er seine Brieftasche im Haus vergessen hat und rennt zurück ins Haus. Im Eingangsbereich erleidet er Atembeschwerden und bricht sein Vorhaben ab.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Eigentumslage am Tatobjekt

A möchte ein Zeichen gegen die westliche Konsumgesellschaft setzen. Er zündet das Warenlager des großen Onlineversandhändlers O an. Dabei erkennt er, dass sich noch Arbeiter im Warenlager befinden.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gebäudebegriff bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist

T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Entwidmung für minderjährige Kinder

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

(Konkludente) Entwidmung 2

T und F sind Miteigentümer eines Wochenendhauses auf Sylt. Dort haben beide öfters Wochenenden und Urlaube verbracht. Eines Tages setzt T – zu seinem Vergnügen und ohne das Wissen seiner Frau F – das Haus in Brand. F hält sich zum Tatzeitpunkt in der Stadtwohnung auf.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

(Konkludente) Entwidmung 1

A wohnt seit drei Jahren in einem Hausboot, das ständig in einem Hamburger Kanal anliegt. Da ihn seine Unterkunft zu langweilen beginnt, beschließt er, in eine Wohnung umzuziehen. Sein Hausboot zündet er daraufhin an.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Räumlichkeiten, die zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen (Nr. 3) – Büro, Arbeitsstätten

Der angestellte Anwalt A möchte ins Homeoffice und zündet am Montagmorgen (8:00 Uhr) die Kanzleiräume der Partner&Lawyers Kanzlei an. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich keine Menschen in der Kanzlei.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gemischt genutzte Gebäude

A betreibt im Untergeschoss seines Wohnhauses eine Drogerie. B vergießt im Untergeschoss Benzin und zündet es an. Das Feuer bereitet sich rasch aus, etliche Regale verbrennen. Nur der Holzrahmen der zum Wohnbereich führenden Tür brennt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Leerstehendes Haus 1

A ist Eigentümer eines Hotels, das er durch ein modernes Wellness-Hotel ersetzen möchte. Er zündet das Hotel in den Betriebsferien an. Zu dieser Zeit sind im Hotel weder Gäste noch Angestellte. Nur die Putzfrau P kommt gelegentlich am Morgen, um die Zimmer zu reinigen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB – andere Räumlichkeit)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes

A zündet das Haus des B an der Nordseite an. C schüttet später noch einen Kanister Öl in die Flammen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Zerstörung durch Löschmittel

A plant, den Speicher und das dort eingelagerte Futter des ihm verhassten Landwirts B durch Entzünden eines Feuers zu zerstören. Er entfacht ein Feuer. Bevor sich dieses ausbreiten kann, löscht B das Feuer mit Löschmitteln. Dadurch wird das eingelagerte Futter unbrauchbar.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören, BGH NStZ 01, 252

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Nr. 2 –Technische Einrichtungen, namentlich Maschinen - restriktive Anwendung

Der Angestellte A ist völlig überarbeitet. Zusätzlich kriselt es in der Beziehung. Frustriert zündet er eines Abends seinen Firmen-PC im Büro an (Wert: €300). Der Bildschirm und das Gehäuse stehen in Flammen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Brandstiftung bei einem Rohbau oder einer Ruine (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

T stört sich am neuen Bauvorhaben seines Nachbarn N. Um die Fertigstellung zu verhindern, zündet er in dem Rohbau (bislang keine Türen und Fenster verbaut) ein Feuer, das sich schnell auf die Bodenplatte und Wände ausbreitet.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Zerstörung durch Brandlegung erfasst auch Explosion

T wirft durch das geöffnete Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das Auto seiner verhassten Chefin in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers findet im Auto eine Explosion statt, bei der die Armaturen, Ledersitze und Lenkrad Schaden nehmen.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar

Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören

T zündet in der Wohnung ihres Verlobten V einen Stapel Zeitungen an, um diese unbewohnbar zu machen. Als die Feuerwehr eintrifft, ist der gesamte Wohnbereich stark verrußt und von Grund auf renovierungsbedürftig. V kann erst nach 8 Wochen wieder einziehen.